Nachehelicher Unterhalt in Dresden – wer zahlt nach der Scheidung, wie viel und wie lange?
Mit der rechtskräftigen Scheidung ist jeder Ehegatte grundsätzlich für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich (§ 1569 BGB). Nachehelicher Unterhalt ist die Ausnahme. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Dresden vertrete ich Unterhaltsberechtigte wie Unterhaltspflichtige.
Wann habe ich Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?
Ein Anspruch besteht nur bei einem der gesetzlichen Unterhaltstatbestände (§§ 1570–1576 BGB): Betreuungs-, Alters-, Krankheits-, Aufstockungs-, Erwerbslosen-, Ausbildungs- und Billigkeitsunterhalt.
Wie hoch ist der nacheheliche Unterhalt?
Maßstab sind die ehelichen Lebensverhältnisse (§ 1578 BGB). Berechnet wird nach den Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden; vereinfacht gilt der Halbteilungsgrundsatz mit Erwerbstätigenbonus, Selbstbehalt und vorrangigem Kindesunterhalt.
Wie lange wird gezahlt und wann endet der Anspruch?
Gerichte befristen und begrenzen Ansprüche nach § 1578b BGB, wenn keine ehebedingten Nachteile mehr bestehen. Der Anspruch endet u. a. bei Wiederheirat (§ 1586 BGB) und kann nach § 1579 BGB verwirkt sein, etwa bei verfestigter neuer Lebensgemeinschaft.
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