Unterhaltsrechner

Berechnen Sie den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 in Sekunden. Kostenlos, anonym und mit anwaltlicher Expertise aus Dresden.

Kindesunterhalt berechnen – Düsseldorfer Tabelle 2026

Vater

Mutter

Gemeinsame Kinder

Ergebnis*

Geben Sie die Einkünfte beider Eltern und die Daten der Kinder ein. Die Berechnung erfolgt sofort und ausschließlich in Ihrem Browser – es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert. Erst wenn Sie unten aktiv auf „An Rechtsanwalt Maiwald senden" klicken, übermitteln wir Ihre Daten zur Ersteinschätzung an die Kanzlei.

Hinweis: Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle 2026. Bei minderjährigen Kindern zahlt der nicht-betreuende Elternteil (Bedarf nach seinem Einkommen, abzgl. halbem Kindergeld 129,50 €). Bei volljährigen Kindern sind beide Eltern barpflichtig — der Bedarf ergibt sich aus dem zusammengerechneten Einkommen, das volle Kindergeld (259 €) wird abgezogen und der Restbedarf quotal nach verfügbarem Einkommen über dem Selbstbehalt Volljähriger (2.000 €) verteilt. Im Wechselmodell (50:50) berechnet sich der Bedarf ebenfalls aus dem Summen-Einkommen, der Restbedarf wird quotal verteilt und mit dem Naturalanteil (50 %) sowie dem Kindergeld-Ausgleich (halbes Kindergeld vom Empfänger an den anderen Elternteil) saldiert. Selbstbehalt für minderjährige Kinder: 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig). Mehr- und Sonderbedarf (§ 1610 II / § 1613 II BGB) werden quotal nach verfügbarem Einkommen verteilt. Komplexe Sonderfälle (Mangelfall-Quotelung, Bedarfskontrollberechnung) werden vereinfacht dargestellt – Richtwert ohne Gewähr.

Komplexere Berechnung: Wechselmodell und Ehegattenunterhalt

Was für das kommende Jahr bereits feststeht und was noch offen ist, erfahren Sie auf meiner Seite zur Düsseldorfer Tabelle 2027.

Wenn die Betreuung paritätisch geteilt wird (Wechselmodell) oder Sie zusätzlich Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt brauchen, reicht ein Schnellrechner nicht aus. Für diese Fälle empfehle ich den ausführlichen Online-Rechner meines Partners – oder noch besser: ein persönliches Gespräch.

Detail-Rechner inkl. Wechselmodell

Kindes- und Ehegattenunterhalt mit Wechselmodell-Berechnung und detaillierter Aufschlüsselung nach der Düsseldorfer Tabelle 2026.

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Düsseldorfer Tabelle 2026 – alle Einkommensstufen

Tabellenbeträge nach Einkommen und Altersgruppe (vor Abzug des Kindergeldes). Der Schnellrechner oben rechnet das halbe Kindergeld bereits heraus.

Nettoeinkommen0 – 5 J.6 – 11 J.12 – 17 J.Ab 18
bis 2.100 €486 €558 €653 €698 €
2.101 – 2.500 €511 €586 €686 €731 €
2.501 – 2.900 €536 €616 €719 €766 €
2.901 – 3.300 €560 €645 €753 €802 €
3.301 – 3.700 €584 €674 €787 €838 €
3.701 – 4.100 €609 €703 €821 €873 €
4.101 – 4.500 €633 €732 €855 €909 €
4.501 – 4.900 €667 €772 €901 €958 €
4.901 – 5.300 €700 €811 €947 €1.007 €
5.301 – 5.700 €734 €850 €992 €1.056 €
5.701 – 6.400 €768 €889 €1.038 €1.104 €
6.401 – 7.200 €802 €928 €1.083 €1.153 €
7.201 – 8.200 €836 €967 €1.129 €1.201 €
8.201 – 9.700 €869 €1.006 €1.175 €1.250 €
9.701 – 11.200 €903 €1.045 €1.220 €1.299 €

Quelle: Düsseldorfer Tabelle 2026 des OLG Düsseldorf. Beträge in Euro pro Monat.

Selbstbehalt 2026

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen mindestens zum Leben bleiben muss. Liegt das Einkommen darunter, kann ein Mangelfall vorliegen.

  • 1.450 € gegenüber minderjährigen Kindern (erwerbstätig)
  • 1.200 € gegenüber minderjährigen Kindern (nicht erwerbstätig)
  • 1.600 € gegenüber dem Ex-Ehepartner

Häufige Fragen zum Unterhaltsrechner

Wie wird der Kindesunterhalt 2026 berechnet?

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle 2026. Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. Vom Tabellenbetrag wird das halbe Kindergeld (129,50 €) abgezogen – das Ergebnis ist der Zahlbetrag, den dieser Rechner ausgibt.

Was ist der Selbstbehalt 2026?

Der Selbstbehalt schützt den unterhaltspflichtigen Elternteil vor finanzieller Überlastung. Gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig). Gegenüber dem geschiedenen Ehepartner: 1.600 €. Ist das Einkommen zu gering, liegt ein Mangelfall vor – minderjährige Kinder haben dann Vorrang.

Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Vom Bruttoeinkommen werden Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen (5 % Pauschale, max. 150 €), Schulden für eheprägende Kredite, Kranken- und Altersvorsorge sowie ein eventueller Wohnvorteil abgezogen bzw. angerechnet. Erst dieses bereinigte Netto ist die Grundlage der Düsseldorfer Tabelle.

Wie funktioniert das Wechselmodell beim Unterhalt?

Beim echten Wechselmodell (Betreuung 50:50) werden beide Eltern barunterhaltspflichtig. Mein Rechner ermittelt den Bedarf nach BGH-Formel (XII ZB 565/15): Zuerst wird der Tabellenbetrag aus der Summe der bereinigten Nettoeinkommen bestimmt, das volle Kindergeld (259 €) abgezogen, der Restbedarf quotal nach verfügbarem Einkommen über dem Selbstbehalt verteilt. Da jeder Elternteil durch Naturalleistung 50 % trägt, ergibt sich die Bar-Ausgleichszahlung aus der Differenz. Zusätzlich schuldet der Elternteil, der das Kindergeld erhält, dem anderen das halbe Kindergeld (129,50 €). Mehrbedarf (z. B. doppelte Wohnkosten, Schulgeld) und die Bedarfskontrollberechnung werden vereinfacht dargestellt – im Streitfall sollte ein Anwalt prüfen.

Wann zahlt das Jugendamt Unterhaltsvorschuss?

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nur teilweise zahlt, kann der alleinerziehende Elternteil beim Jugendamt Dresden Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Staat zahlt den Mindestunterhalt abzüglich des vollen Kindergeldes (statt des halben). 2026: 203 € (0–5 J.), 264 € (6–11 J.), 337 € (12–17 J.). Anspruch besteht bis zum 18. Lebensjahr.

Was sind Mehrbedarf und Sonderbedarf?

Mehrbedarf nach § 1610 Abs. 2 BGB ist regelmäßig wiederkehrender Bedarf, der über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgeht – z. B. Kita- und Hortbeiträge, Schulgeld einer Privatschule, dauerhafte Nachhilfe oder behinderungsbedingter Mehrbedarf. Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB ist unregelmäßiger, einmaliger Bedarf, etwa Klassenfahrten, kieferorthopädische Behandlungen, Konfirmation/Kommunion oder Erstausstattung. Beide Bedarfsarten werden zusätzlich zum Tabellenunterhalt geschuldet und nach BGH-Rechtsprechung quotal nach dem verfügbaren Einkommen beider Eltern (Netto minus Selbstbehalt) verteilt – auch der betreuende Elternteil ist anteilig beteiligt. Tragen Sie den monatlichen bzw. einmaligen Betrag im jeweiligen Feld pro Kind ein; eventuelle staatliche Zuschüsse (z. B. Kita-Zuschuss vom Jugendamt) sollten Sie vorab abziehen.

Wie genau ist der Online-Rechner?

Der Rechner berücksichtigt das Einkommen beider Eltern, sonstige Einkünfte, Wohnvorteil, abzugsfähige Schulden, mehrere Kinder mit individuellem Alter und den jeweiligen Lebensmittelpunkt (inkl. Wechselmodell mit Kindergeld-Ausgleich), Mehr- und Sonderbedarf nach § 1610 II / § 1613 II BGB sowie eine Mangelfall-Prüfung anhand des Selbstbehalts. Nicht abgebildet werden komplexe Sonderfälle wie die Bedarfskontrollberechnung im Wechselmodell, sehr hohe Einkommen über 11.200 €, die Verteilung im Mangelfall mit mehreren Berechtigten oder die Anrechnung staatlicher Leistungen auf den Mehrbedarf. Für eine rechtssichere Berechnung Ihres konkreten Falls vereinbaren Sie eine Erstberatung.

Wie hoch ist der Ehegattenunterhalt nach Trennung?

Beim Trennungsunterhalt gilt die Faustformel: 3/7 der Einkommensdifferenz (bei beiderseitigem Erwerbseinkommen). Beispiel: Ehepartner A verdient 3.500 € netto, B verdient 1.500 € → Differenz 2.000 € × 3/7 = 857 € Trennungsunterhalt für B. Der nacheheliche Unterhalt setzt einen Unterhaltstatbestand voraus (Betreuung, Krankheit, Erwerbslosigkeit, Aufstockung).

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Sie wollen es genau wissen?

Ein Online-Rechner ersetzt keine anwaltliche Beratung. Als Fachkanzlei für Unterhaltsrecht in Dresden berechne ich Ihren konkreten Anspruch unter Berücksichtigung aller Faktoren – und setze ihn auch durch.

* Wichtiger Hinweis (Haftungsausschluss): Dieser Rechner liefert eine unverbindliche erste Orientierung auf Grundlage Ihrer Angaben. Das Ergebnis ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine tiefergehende anwaltliche Prüfung Ihres Einzelfalls. Trotz sorgfältiger Erstellung wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnung übernommen. Eine Haftung für Entscheidungen, die ohne individuelle anwaltliche Beratung auf Grundlage des Rechenergebnisses getroffen werden, ist ausgeschlossen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls nutzen Sie gern die persönliche Ersteinschätzung: Telefon 0351 898 520.

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