Ab wann darf ein Kind selbst entscheiden, wo es wohnt?
Es gibt kein gesetzliches Mindestalter – aber ab 14 Jahren hat der Kindeswille nahezu ausschlaggebendes Gewicht. Was Eltern wissen müssen.
Eine der häufigsten Fragen nach einer Trennung: Ab wann darf mein Kind selbst sagen, bei wem es wohnen will?
Die kurze Antwort
Es gibt kein gesetzliches Mindestalter. Je älter und reifer das Kind, desto stärker berücksichtigen Gerichte seinen Willen.
Ab welchem Alter zählt der Wille?
Unter 6 Jahren: Untergeordnete Rolle. Bindung und Kontinuität stehen im Vordergrund.
6–10 Jahre: Gericht hört das Kind an – Wille wird geprüft, ob authentisch oder beeinflusst.
10–14 Jahre: Kindeswille gewinnt erheblich an Gewicht. Abweichung nur bei konkreten Kindeswohlgründen.
Ab 14 Jahren: Wille ist nahezu ausschlaggebend. Gericht muss Abweichung sehr sorgfältig begründen.
Was, wenn das Kind umziehen möchte?
Es braucht entweder eine einvernehmliche Regelung der Eltern oder einen gerichtlichen Beschluss nach § 1671 BGB.
Häufige Irrtümer
Irrtum 1: „Ab 14 hat mein Kind ein Wahlrecht.“ – Das Sorgerecht liegt weiter bei den Eltern.
Irrtum 2: „Das Kind will bei mir wohnen, also muss der andere zustimmen.“ – Ohne Einigung braucht es einen Gerichtsbeschluss.
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