Familienrecht Anwalt Dresden – Scheidung, Unterhalt & Sorgerecht

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Dresden. Diskrete, lösungsorientierte Beratung zu Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Zugewinn. Termin meist in 48 Stunden.

Familienrechtliche Angelegenheiten berühren die intimsten Bereiche des Lebens – Familie, Kinder, Wohnung, finanzielle Existenz. Als Anwalt für Familienrecht in Dresden berate ich Sie diskret und lösungsorientiert – außergerichtlich, wenn möglich, und konsequent vor Gericht, wenn nötig. Meine Kanzlei in der Hospitalstraße 12, Dresden-Neustadt, ist auf Familien- und Erbrecht spezialisiert.

Meine Leistungen im Familienrecht

Scheidung in Dresden – was Sie wissen müssen

Eine Scheidung ist mehr als ein juristischer Akt – sie ist ein Neuanfang. Ob einvernehmlich oder streitig: Ich begleite Sie von der Trennung über das Trennungsjahr bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss vor dem Amtsgericht Dresden. Alle Details zu Ablauf, Dauer, Kosten und Scheidungsfolgen finden Sie auf meiner Themenseite.

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Unterhalt in Dresden – Ihre Ansprüche kennen

Unterhalt ist eines der komplexesten Gebiete im Familienrecht: Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt. Ich berechne Ihren Anspruch präzise und setze ihn durch – auch rückwirkend ab Verzug.

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Sorgerecht & Umgangsrecht Dresden

Sorgerecht und Umgangsrecht sind die sensibelsten Themen im Familienrecht – hier geht es um das Wohl Ihrer Kinder. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch nach der Trennung der Regelfall; ich setze mich für Lösungen ein, die dem Kindeswohl dienen und Ihre elterlichen Rechte wahren.

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Zugewinnausgleich – Vermögensteilung nach Scheidung

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird bei der Scheidung der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Ich ermittle Anfangs- und Endvermögen, setze Auskunftsansprüche durch und sichere Ihre Ausgleichsforderung – auch bei Immobilien und Unternehmensbeteiligungen.

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Warum Rechtsanwalt Maiwald für Familienrecht in Dresden?

Familien- und Erbrecht aus einer Hand – besonders wichtig, wenn Scheidung und Erbfall zusammentreffen. Mein Ziel ist eine faire, lösungsorientierte Einigung; wenn das nicht möglich ist, kämpfe ich für Sie. Über 15 Jahre Erfahrung mit den Dresdner Familiengerichten und höchste Diskretion in allen Mandaten.

Kosten der familienrechtlichen Beratung

Erstberatung maximal 190 € netto (226,10 € brutto) nach § 34 RVG. Die Kosten für Gerichtsverfahren richten sich nach dem Verfahrenswert. Bei geringem Einkommen prüfe ich Ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH).

Häufige Fragen zum Familienrecht in Dresden

Welche Themen deckt das Familienrecht ab?

Das Familienrecht umfasst Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Eheverträge, Gewaltschutz und Vaterschaftsfragen. Ich vertrete Sie in allen diesen Bereichen in Dresden.

Was kostet eine familienrechtliche Erstberatung?

Die Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt und kostet maximal 190 € netto (§ 34 RVG). Bei geringem Einkommen prüfe ich Ihren Anspruch auf Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe.

Wie wird Kindesunterhalt berechnet?

Nach der Düsseldorfer Tabelle, basierend auf dem bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Das Kindergeld wird zur Hälfte angerechnet.

Wer bekommt das Sorgerecht nach der Scheidung?

In der Regel behalten beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Alleiniges Sorgerecht wird nur auf Antrag und bei besonderen Gründen (Kindeswohlgefährdung) vom Familiengericht übertragen.

Was ist Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich ist der finanzielle Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn erhält die Hälfte der Differenz.

Kann ich einen Ehevertrag noch während der Ehe abschließen?

Ja – ein Ehevertrag (notariell beurkundet) ist vor und während der Ehe möglich. Er kann Zugewinnausgleich, Unterhalt und Versorgungsausgleich regeln.

Was ist Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, der vom besserverdienenden Ehegatten ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung zu zahlen ist (§ 1361 BGB).

Kontakt

Rechtsanwalt Falko Maiwald, Hospitalstraße 12, 01097 Dresden, Telefon 0351 898 520, info@maiwald-recht.de