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Erbschein Kosten 2026: Tabelle, Berechnung & Tipps

Was kostet ein Erbschein 2026? Die GNotKG-Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert. Hier finden Sie die aktuelle Kostentabelle, Rechenbeispiele und Spartipps.

Der Verlust eines Angehörigen ist belastend – und schnell stellt sich eine ganz praktische Frage: Was kostet eigentlich ein Erbschein? Die gute Nachricht vorab: Die Kosten sind gesetzlich klar geregelt und lassen sich anhand des Nachlasswerts genau bestimmen. In diesem Beitrag finden Sie die aktuelle Erbschein-Kosten-Tabelle 2026, eine verständliche Erklärung der Berechnung sowie konkrete Tipps, wie Sie unnötige Kosten vermeiden.

Was kostet ein Erbschein?

Ein Erbschein kostet je nach Nachlasswert zwischen rund 150 € und mehreren tausend Euro. Im Standardfall mit eidesstattlicher Versicherung fallen zwei 1,0-Gebühren nach GNotKG Tabelle B an: bei 50.000 € Nachlass insgesamt 330 €, bei 100.000 € 546 €, bei 200.000 € 870 €. Maßgeblich ist der Reinnachlass abzüglich der Schulden.

Die Gebühren für einen Erbschein richten sich nicht nach dem Arbeitsaufwand des Gerichts, sondern ausschließlich nach dem Wert des Nachlasses – im Gesetz „Geschäftswert" genannt. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), genauer die dort hinterlegte Gebührentabelle (Tabelle B). Vereinfacht gilt: Je höher der Nachlasswert, desto höher die Gebühr.

Für die Berechnung wird der Reinnachlass herangezogen. Das ist das gesamte Vermögen des Verstorbenen – also Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge und Wertgegenstände – abzüglich der Nachlassverbindlichkeiten wie offener Schulden oder Beerdigungskosten. Maßgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt des Todes. Gerade bei Immobilien lohnt sich ein genauer Blick: Angesetzt wird der Verkehrswert, nicht etwa ein veralteter Einheits- oder Kaufwert. Vereinfacht gilt also: Geschäftswert = Nachlasswert abzüglich Schulden. Die Erteilung des Erbscheins löst dabei eine 1,0-Gebühr nach Nr. 12210 KV GNotKG aus.

Was kostet ein Erbschein beim Amtsgericht?

Beim Amtsgericht (Nachlassgericht) fällt für die Erteilung des Erbscheins eine 1,0-Gebühr nach Nr. 12210 KV GNotKG an; für die meist erforderliche eidesstattliche Versicherung kommt eine zweite 1,0-Gebühr hinzu. Bei 100.000 € Nachlasswert zahlen Sie also 2 × 273 € = 546 € an das Amtsgericht – eventuelle Notar- oder Anwaltskosten kommen hinzu.

Erbschein Kosten Tabelle 2026 (nach GNotKG)

Die folgende Tabelle zeigt die einfache Gerichtsgebühr (1,0-Gebühr nach Tabelle B) je nach Nachlasswert. Wichtig: Für einen Erbschein fallen in aller Regel zwei solcher Gebühren an (dazu gleich mehr) – beide Beträge finden Sie deshalb nebeneinander.

Nachlasswert1,0-Gebühr (Tabelle B)Erbschein gesamt*
10.000 €75 €150 €
25.000 €115 €230 €
50.000 €165 €330 €
75.000 €219 €438 €
100.000 €273 €546 €
150.000 €354 €708 €
200.000 €435 €870 €
300.000 €635 €1.270 €
500.000 €935 €1.870 €
1.000.000 €1.735 €3.470 €

* „Erbschein gesamt" entspricht zwei 1,0-Gebühren (Erteilung des Erbscheins zzgl. Abnahme der eidesstattlichen Versicherung). Ist die eidesstattliche Versicherung ausnahmsweise entbehrlich, halbiert sich der Betrag auf eine 1,0-Gebühr.

So berechnen sich die Gebühren

Beim Erbschein entstehen typischerweise zwei getrennte Gebühren, die jeweils nach dem Nachlasswert bemessen werden:

  • Erteilung des Erbscheins: eine volle 1,0-Gebühr nach Tabelle B (Nr. 12210 KV GNotKG).
  • Abnahme der eidesstattlichen Versicherung: noch einmal eine volle 1,0-Gebühr in gleicher Höhe. Mit dieser Versicherung bestätigen Sie an Eides statt, dass Ihre Angaben zur Erbfolge richtig und vollständig sind.

In der Summe zahlen Sie also in den meisten Fällen die doppelte Gebühr aus der Tabelle. Nur wenn die eidesstattliche Versicherung ausnahmsweise nicht erforderlich ist – etwa weil sich die Erbfolge bereits zweifelsfrei aus öffentlichen Urkunden ergibt –, bleibt es bei einer einzigen Gebühr.

Hinzu kommen: Anwaltskosten für den Erbschein

Einen Anwalt müssen Sie für den Erbscheinsantrag nicht zwingend einschalten – Sie können den Antrag grundsätzlich selbst beim Nachlassgericht stellen. Empfehlenswert ist anwaltliche Unterstützung aber immer dann, wenn die Erbfolge unklar ist, mehrere Erben beteiligt sind, eine Immobilie zum Nachlass gehört oder Streit droht. Dann sichern Sie sich gegen Formfehler, Rückfragen und Verzögerungen ab.

Beauftragen Sie einen Anwalt, richten sich dessen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und damit ebenfalls nach dem Geschäftswert (Nachlasswert). Je nach Höhe des Nachlasses und Aufwand liegen die Anwaltskosten für die Begleitung eines Erbscheinsantrags häufig in einer Größenordnung von etwa 300 bis 800 €. Eine reine anwaltliche Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt (höchstens 190 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer).

Wann ist ein Erbschein in Dresden nicht nötig?

Nicht in jedem Fall brauchen Sie einen Erbschein – und damit lassen sich die Gebühren vollständig vermeiden. Liegt ein notarielles Testament mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Banken und Sparkassen dieses häufig als Nachweis der Erbenstellung anstelle eines Erbscheins. Gleiches gilt oft für einen Erbvertrag, der ebenfalls notariell beurkundet und vom Nachlassgericht eröffnet wurde.

Ob das im Einzelfall genügt, entscheidet allerdings die jeweilige Stelle: Banken handhaben das unterschiedlich, und spätestens bei der Umschreibung einer Immobilie im Grundbuch wird in der Regel doch ein Erbschein – oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll – verlangt. Es lohnt sich daher eine kurze Einzelfallprüfung, bevor Sie den Antrag stellen. Gern prüfe ich für Sie, ob ein Erbschein in Ihrem Fall überhaupt erforderlich ist.

Rechenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1 – kleiner Nachlass: Eine Witwe beantragt nach dem Tod ihres Mannes einen Erbschein. Der Reinnachlass beträgt 50.000 €. Es fallen 165 € für die Erteilung des Erbscheins und weitere 165 € für die eidesstattliche Versicherung an – insgesamt also rund 330 € Gerichtskosten.

Beispiel 2 – Immobilie im Nachlass: Zwei Geschwister erben gemeinsam ein Haus und Bankguthaben im Wert von zusammen 300.000 €. Für den gemeinschaftlichen Erbschein entstehen 635 € plus 635 € – in der Summe etwa 1.270 €.

Beispiel 3 – Nachlass mit Schulden: Zum Nachlass gehören ein Eigenheim (Verkehrswert 180.000 €) und ein Konto mit 40.000 € Guthaben; dem stehen 20.000 € Schulden gegenüber. Der Reinwert beträgt damit 200.000 €. Für den Erbschein fallen 435 € plus 435 € an – zusammen rund 870 €. Das Beispiel zeigt: Schulden mindern den Geschäftswert und damit die Gebühr.

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Welche zusätzlichen Kosten können entstehen?

Neben den reinen Gerichtsgebühren sollten Sie weitere mögliche Posten einplanen:

  • Notarkosten: Wird die eidesstattliche Versicherung beim Notar statt beim Gericht abgegeben, berechnet auch der Notar die entsprechende Gebühr in vergleichbarer Höhe nach GNotKG.
  • Anwaltskosten: Wenn Sie sich anwaltlich begleiten lassen, kommen Beratungs- oder Vertretungsgebühren nach dem RVG hinzu. Eine anwaltliche Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt (§ 34 RVG) auf maximal 190 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.
  • Urkunden und Beglaubigungen: Sterbeurkunde, Geburts- und Heiratsurkunden sowie beglaubigte Abschriften kosten beim Standesamt jeweils einige Euro.

Erbschein-Kosten bei mehreren Erben

Sind mehrere Personen Erben, wird ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt, der alle Miterben mit ihren jeweiligen Erbquoten ausweist. Den Antrag kann ein einzelner Miterbe für die gesamte Erbengemeinschaft stellen – es ist also nicht nötig, dass alle Erben getrennte Anträge einreichen. Die Gebühren richten sich auch hier nach dem Gesamtwert des Nachlasses und nicht nach der Zahl der Erben. Im Innenverhältnis gehören die Kosten zu den Nachlassverbindlichkeiten und werden nach Erbquoten unter den Miterben aufgeteilt.

Erbschein Kosten sparen: Tipps

Ganz umgehen lassen sich die gesetzlichen Gebühren nicht – an einigen Stellen können Sie aber bares Geld sparen:

  • Brauchen Sie den Erbschein wirklich? Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Banken und Grundbuchamt dieses häufig anstelle eines Erbscheins. Die Kosten entfallen dann vollständig.
  • Nachlasswert korrekt ansetzen: Schulden, Beerdigungskosten und andere Nachlassverbindlichkeiten mindern den Geschäftswert und damit die Gebühr. Setzen Sie diese Positionen vollständig an.
  • Vollständige Unterlagen einreichen: Wer alle Dokumente von Anfang an vorlegt, vermeidet Rückfragen, Verzögerungen und zusätzlichen Aufwand beim Nachlassgericht.
  • Anwalt vermeidet teure Fehler: Eine fachkundige Begleitung verhindert Formfehler und falsche Wertangaben, die im Nachhinein deutlich teurer werden können als das Honorar.
  • Verfahrenskostenhilfe prüfen: Bei geringem Einkommen kommt für das gerichtliche Verfahren unter Umständen Verfahrenskostenhilfe in Betracht.

Wann brauche ich überhaupt einen Erbschein?

Einen Erbschein brauchen Sie immer dann, wenn Sie Ihre Erbenstellung nachweisen müssen und kein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vorliegt – typischerweise bei gesetzlicher Erbfolge, bei privatschriftlichem Testament, bei Immobilien im Nachlass (Grundbuchumschreibung) oder wenn Banken die Auszahlung verweigern. Ein notarielles Testament ersetzt den Erbschein dagegen in den meisten Fällen.

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das Ihre Stellung als Erbe und die Höhe Ihres Erbteils offiziell nachweist. Banken, Versicherungen, das Grundbuchamt und viele Behörden verlangen dieses Dokument, bevor sie Ihnen Zugriff auf das Vermögen des Verstorbenen gewähren. Ohne Erbschein bleiben Konten häufig gesperrt und eine geerbte Immobilie lässt sich nicht auf die Erben umschreiben.

Erforderlich ist der Erbschein vor allem dann, wenn kein notarielles Testament oder kein Erbvertrag vorliegt, wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört oder wenn mehrere Erben beteiligt sind. Wer lediglich ein kleines Bankkonto auflösen möchte, kommt dagegen im Einzelfall auch ohne Erbschein aus – das entscheiden die Banken nach eigenen Vorgaben.

Erbschein bei Immobilien: Das sollten Sie zu den Kosten wissen

Gehört ein Haus oder eine Eigentumswohnung zum Nachlass, ist der Erbschein in der Praxis fast unverzichtbar: Das Grundbuchamt schreibt das Eigentum erst nach Vorlage des Erbscheins – oder eines notariellen Testaments mit Eröffnungsprotokoll – auf die Erben um. Da der Immobilienwert den Nachlasswert spürbar erhöht, steigt damit auch die Gebühr nach Tabelle B.

Ein wichtiger Praxistipp: Die Berichtigung des Grundbuchs ist nach dem Erbfall innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei. Danach fallen zusätzliche Grundbuchkosten an. Es lohnt sich daher, den Erbschein zügig zu beantragen und das Grundbuch rechtzeitig berichtigen zu lassen.

Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe bei knappem Budget

Wer die Kosten für den Erbschein nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Für die anwaltliche Erstberatung kommt die Beratungshilfe in Betracht, für das gerichtliche Verfahren unter Umständen die Verfahrenskostenhilfe. Maßgeblich sind dabei Ihre persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Den Antrag auf Beratungshilfe stellen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnorts – in Dresden also beim Amtsgericht Dresden.

Häufige Fragen zu den Erbschein-Kosten 2026

Was kostet ein Erbschein bei 100.000 Euro Nachlass?

Bei einem Nachlasswert von 100.000 € beträgt die einfache Gebühr 273 €. Da in der Regel eine eidesstattliche Versicherung hinzukommt, liegen die Gesamtkosten bei rund 546 €.

Sind die Erbschein-Kosten 2026 gestiegen?

Die Gebührentabelle des GNotKG ist 2026 unverändert. Die Kosten richten sich weiterhin nach dem Nachlasswert – steigt der Wert Ihres Nachlasses, steigt entsprechend auch die Gebühr.

Kann ich die Erbschein-Kosten von der Steuer absetzen?

Die Kosten für einen Erbschein können als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer geltend gemacht werden und mindern so den steuerpflichtigen Erwerb.

Gibt es den Erbschein kostenlos?

Nein. Die Gerichtsgebühren sind gesetzlich vorgeschrieben. Sparen können Sie nur, indem Sie prüfen, ob ein notarielles Testament den Erbschein ersetzt, oder indem Sie den Nachlasswert korrekt – inklusive aller Schulden – ansetzen.

Wie lange dauert ein Erbschein?

In Dresden dauert die Ausstellung beim Amtsgericht derzeit in der Regel ca. 4–8 Wochen nach vollständiger Antragstellung. Sind Unterlagen unvollständig, fehlen Personenstandsurkunden oder müssen weitere Beteiligte angehört werden, kann es mehrere Monate dauern. Ein von Anfang an vollständiger Antrag beschleunigt das Verfahren deutlich.

Wer beantragt den Erbschein, wenn es mehrere Erben gibt?

Jeder einzelne Miterbe kann den gemeinschaftlichen Erbschein für die gesamte Erbengemeinschaft beantragen. Es ist nicht nötig, dass alle Erben gemeinsam auftreten – die Angaben im Antrag müssen jedoch die vollständige Erbfolge zutreffend wiedergeben.

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Erbschein Dresden beantragen: So helfe ich Ihnen

Der Antrag auf einen Erbschein wird beim Nachlassgericht des Amtsgerichts Dresden gestellt – ein Schritt, der gerade nach einem Trauerfall belastend und formal anspruchsvoll sein kann. Als Rechtsanwalt in Dresden begleite ich Sie dabei persönlich: von der Kosteneinschätzung über die vollständige Zusammenstellung der Unterlagen und die eidesstattliche Versicherung bis zur Erteilung des Erbscheins.

Durch meine Erfahrung im Erb- und Nachlassrecht erkenne ich frühzeitig, ob ein Erbschein in Ihrem Fall überhaupt nötig ist, welcher Nachlasswert korrekt anzusetzen ist und wie sich Verzögerungen vermeiden lassen. So sparen Sie Zeit, Nerven und im besten Fall auch Kosten.

Gern unterstütze ich Sie bei Ihrem Erbschein-Antrag in Dresden. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung – ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Seite Erbschein Dresden, oder berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Kosten direkt mit dem Erbschein-Rechner.

Über den Autor: Rechtsanwalt Falko Maiwald, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht in Dresden. Ich berate rund um Erbschein, Nachlass und Testament – persönlich und verständlich. Mehr dazu auf den Seiten Erbschein Dresden und Erbrecht Dresden. Stand: 2026.

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