Erbvertrag Dresden – was Sie bindend für alle Seiten regeln können
Ein Erbvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag über die Erbfolge – bindend für alle Beteiligten. Anders als ein Testament kann er nicht einseitig widerrufen werden. Rechtsanwalt Falko Maiwald berät Sie, ob er für Ihre Situation sinnvoll ist.
Was ist ein Erbvertrag und wann ist er sinnvoll?
Besonders bei Patchworkfamilien, Unternehmensnachfolge oder unverheirateten Lebenspartnern schafft der Erbvertrag verbindliche Sicherheit.
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Unterschied zum Testament
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Erbvertrag
Unterschied zum Berliner Testament
Änderung und Aufhebung
Häufige Fragen zum Erbvertrag in Dresden
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Das Testament ist einseitig und jederzeit widerruflich, der Erbvertrag ist vertraglich und bindend.
Berliner Testament Dresden
Das Berliner Testament steht nur Ehegatten offen, ein Erbvertrag kann von beliebigen Parteien geschlossen werden.
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Eine Änderung ist nur gemeinsam möglich; ein einseitiges Rücktrittsrecht besteht nur bei Vorbehalt oder schwerer Pflichtverletzung des Bedachten.
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Kontakt: Telefon 0351 898 520 · E-Mail info@maiwald-recht.de · Hospitalstraße 12, 01097 Dresden
Ich berate Sie, ob er für Ihre Situation sinnvoll ist.
Ein Erbvertrag ist eine letztwillige Verfügung in Vertragsform: Mindestens zwei Personen regeln darin verbindlich die Erbfolge.
Anders als beim Testament binden sich die Beteiligten gegenseitig – das schafft Verlässlichkeit und Planungssicherheit .
Besonders sinnvoll ist ein Erbvertrag, wenn ein Bedachter auf die Regelung vertrauen können muss.
Typische Anwendungsfälle: Patchworkfamilien Kinder aus verschiedenen Beziehungen verbindlich absichern und Streit vermeiden.
Unternehmen Die Nachfolge im Betrieb langfristig und unwiderruflich sichern.
Lebenspartner Unverheiratete Paare können sich gegenseitig absichern – ohne Ehe.
Unterschied zum Testament Testament • Einseitige Verfügung einer Person • Jederzeit frei widerruflich • Handschriftlich oder notariell möglich • Flexibel, aber für Bedachte unsicher Erbvertrag • Vertrag zwischen mehreren Parteien • Bindend – nicht einseitig widerrufbar • Notarielle Beurkundung zwingend • Maximale Sicherheit für den Bedachten Unterschied zum Berliner Testament Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament und steht ausschließlich Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern offen.
Ein Erbvertrag kann dagegen von beliebigen Parteien geschlossen werden – auch von unverheirateten Paaren, Geschwistern oder Geschäftspartnern.
Welche Form für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer Lebenssituation ab – ich berate Sie dazu individuell.
Änderung und Aufhebung Die Bindungswirkung ist die größte Stärke – und zugleich die größte Hürde – des Erbvertrags.
Eine Änderung oder Aufhebung ist grundsätzlich nur gemeinsam durch alle Vertragsparteien möglich, erneut in notarieller Form.
Ein einseitiger Rücktritt kommt nur in Betracht, wenn er im Vertrag ausdrücklich vorbehalten wurde oder sich der Bedachte einer schweren Pflichtverletzung schuldig macht.
Deshalb ist eine sorgfältige Gestaltung entscheidend – etwa durch Rücktritts- und Anpassungsklauseln, die Ihnen Spielraum für veränderte Lebensumstände erhalten.
Häufige Fragen zum Erbvertrag in Dresden Was ist der Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament?
Ein Testament kann jederzeit einseitig geändert oder widerrufen werden.
Ein Erbvertrag bindet dagegen alle Vertragsparteien – das schafft mehr Sicherheit für den Bedachten, weil er sich auf die getroffene Regelung verlassen kann.
Muss ein Erbvertrag notariell beurkundet werden?
Ja, die notarielle Beurkundung ist beim Erbvertrag zwingend vorgeschrieben.
Anders als beim handschriftlichen Testament ist ein Erbvertrag ohne Notar unwirksam.
Kann man aus einem Erbvertrag wieder raus?
Ein Erbvertrag kann grundsätzlich nur gemeinsam von allen Vertragsparteien aufgehoben werden.
Einseitig ist ein Rücktritt nur möglich, wenn er im Vertrag vorbehalten wurde oder der Bedachte sich einer schweren Verfehlung schuldig macht.
Wer schließt einen Erbvertrag ab?
Einen Erbvertrag können beliebige Personen schließen – nicht nur Ehepaare.
Auch unverheiratete Paare, Geschwister, Geschäftspartner oder Freunde können ihre Erbfolge so verbindlich regeln.
Was kostet ein Erbvertrag?
Hinzu kommen die anwaltlichen Beratungskosten, die sich nach dem Aufwand richten.
Die Erstberatung ist gesetzlich gedeckelt.
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Erbvertrag in Dresden – Jetzt beraten lassen Ich prüfe, ob ein Erbvertrag für Ihre Situation sinnvoll ist, und gestalte ihn so, dass er Sie und Ihre Angehörigen verlässlich absichert.
Termin meist innerhalb von 48 Stunden.
10 Min.) unverbindlich – keine vertiefte Rechtsberatung.
Über die Kosten einer weitergehenden Beratung informiere ich Sie vorab transparent.
Ich berate Sie, ob er für Ihre Situation sinnvoll ist.
Beide schaffen Bindungswirkung, doch der Erbvertrag ist deutlich flexibler in der Auswahl der Beteiligten und in der Gestaltung.
Für die notarielle Beurkundung fallen Gebühren nach dem GNotKG an, die sich nach dem Nachlasswert richten.