Düsseldorfer Tabelle 2027 – was feststeht und was sich ändert
Stand: 19.10.2026. Ich aktualisiere diese Seite am 1. Januar 2027.
Die Düsseldorfer Tabelle 2027 ist noch nicht veröffentlicht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt die neue Fassung erfahrungsgemäß Anfang Dezember bekannt; die Tabelle 2026 erschien am 1. Dezember 2025. Bis dahin gelten die Werte von 2026 – auch für Januar 2027 kann sich aber schon heute etwas ändern, weil zwei Stellschrauben außerhalb der Tabelle liegen: der gesetzliche Mindestunterhalt und das Kindergeld.
Auf dieser Seite finden Sie, was heute sicher ist, was noch offen ist und was Sie als Unterhaltspflichtiger oder als betreuender Elternteil vor dem Jahreswechsel tun sollten.
Was heute feststeht
Der Mindestunterhalt 2026 beträgt nach § 1612a BGB:
| Alter des Kindes | Mindestunterhalt 2026 | Zahlbetrag nach Abzug des halben Kindergelds |
|---|---|---|
| 0 bis 5 Jahre | 486 € | 356,50 € |
| 6 bis 11 Jahre | 558 € | 428,50 € |
| 12 bis 17 Jahre | 653 € | 523,50 € |
| ab 18 Jahre (im Haushalt eines Elternteils) | 698 € | 439,00 € (volles Kindergeld abgezogen) |
Das Kindergeld 2026 beträgt 259 € je Kind und Monat. Bei minderjährigen Kindern wird es zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet, bei volljährigen in voller Höhe.
Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern liegt 2026 bei 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nichterwerbstätige. Gegenüber volljährigen Kindern in Ausbildung gilt der angemessene Selbstbehalt von 1.750 €.
Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, haben 2026 einen Bedarf von 990 € einschließlich 440 € Warmmiete.
Was sich 2027 ändern wird
Mindestunterhalt. Der Mindestunterhalt wird vom Bundesministerium der Justiz per Verordnung festgesetzt, die Achte Mindestunterhaltsverordnung steht noch aus. Erst wenn sie veröffentlicht ist, kann das OLG Düsseldorf die Tabelle 2027 berechnen – alle Beträge der Tabelle bauen auf dem Mindestunterhalt auf. Seriöse Zahlen für 2027 gibt es deshalb noch nicht. Seiten, die heute schon „die neuen Werte“ nennen, rechnen mit Schätzungen.
Kindergeld. Der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht ein Kindergeld von 267 € ab Januar 2027 vor, also 8 € mehr. Beschlossen ist das noch nicht. Kommt die Erhöhung, sinkt der Zahlbetrag beim Kindesunterhalt minderjähriger Kinder um 4 € – auch dann, wenn der Tabellenbetrag gleich bliebe.
Selbstbehalt. Ob die Selbstbehalte steigen, entscheidet sich mit der neuen Tabelle. 2026 blieben sie unverändert.
Was das für Sie bedeutet
Wenn Sie Unterhalt zahlen: Ein Unterhaltstitel, der als Prozentsatz des Mindestunterhalts formuliert ist (dynamischer Titel), passt sich zum 1. Januar automatisch an. Sie müssen dann ab Januar den neuen Betrag zahlen, ohne dass Sie ein Schreiben erhalten. Prüfen Sie Ihren Titel oder Ihre Jugendamtsurkunde: Steht dort „… % des Mindestunterhalts“, gilt die Anpassung; steht dort ein fester Eurobetrag, nicht.
Wenn Sie Unterhalt für Ihr Kind fordern: Bei einem statischen Titel mit festem Betrag ändert sich nichts von selbst. Sie können eine Anpassung verlangen, wenn sich der Bedarf wesentlich ändert. Auch ein Wechsel der Altersstufe – etwa zum 6., 12. oder 18. Geburtstag – kann eine Neuberechnung auslösen.
Wenn Ihr Kind 2027 volljährig wird: Ab dem 18. Geburtstag haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen, und das Kindergeld wird voll abgezogen. Der bisherige Titel wird damit oft unrichtig. Das ist einer der häufigsten Streitpunkte im Januar.
Besonderheit in Sachsen: Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden
Die Düsseldorfer Tabelle wird bundesweit angewendet, ist aber kein Gesetz. Jedes Oberlandesgericht ergänzt sie durch eigene Unterhaltsleitlinien. In Sachsen gelten die Leitlinien des OLG Dresden. Ein Unterschied mit praktischer Wirkung: Der Ehegattenselbstbehalt liegt in Dresden einheitlich bei 1.600 €, während andere Oberlandesgerichte zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Pflichtigen unterscheiden. Die Leitlinien 2027 erscheinen zusammen mit der neuen Tabelle. Einzelheiten zu den aktuellen Leitlinien finden Sie auf meiner Seite Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden.
Jetzt schon rechnen
Mit dem Unterhaltsrechner können Sie den Kindesunterhalt nach den Werten 2026 berechnen. Am 1. Januar 2027 stelle ich den Rechner um.
Häufige Fragen
Voraussichtlich Anfang Dezember 2026. Sie gilt ab dem 1. Januar 2027.
Davon ist auszugehen, weil der Mindestunterhalt in den vergangenen Jahren jedes Jahr angehoben wurde. Die genaue Höhe steht erst mit der Achten Mindestunterhaltsverordnung fest.
Ja, wenn Ihr Titel dynamisch ist, also einen Prozentsatz des Mindestunterhalts nennt. Bei einem festen Eurobetrag nicht.
Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergelds vom Tabellenbetrag abgezogen. Steigt das Kindergeld um 8 €, sinkt der Zahlbetrag um 4 €.
Ja. Das OLG Dresden wendet sie an und ergänzt sie durch seine Unterhaltsleitlinien.
Sie wollen wissen, was die neue Tabelle für Ihren Titel bedeutet?
Ich prüfe Ihre Jugendamtsurkunde oder Ihren Beschluss und sage Ihnen, ob sich zum 1. Januar etwas ändert.